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Nachrichten

Am 31. Januar 2025 fand die Wahl zur Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen bei I-SEC statt. Wir freuen uns, bekannt zu geben, dass unser Kollege Marcel Jerchow als Vertrauensperson gewählt wurde. Als Stellvertreterin wurde Maria Willems bestimmt. Wir gratulieren beiden herzlich und wünschen ihnen viel Erfolg bei ihrer wichtigen Aufgabe.


Die Aufgaben der Vertrauensperson

Die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen hat die zentrale Aufgabe, die Interessen schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Arbeitnehmer im Betrieb zu vertreten und ihre Integration zu fördern. Ihre Rechte und Pflichten sind im Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) geregelt.


Zu den Hauptaufgaben gehören:

  • Unterstützung und Beratung: Hilfestellung bei Anträgen, Anfragen und Problemen am

    Arbeitsplatz

  • Aufklärung über Rechte und Ansprüche: Informationen zu Nachteilsausgleichen,

    Arbeitszeitregelungen und technischen Hilfsmitteln

  • Mitwirkung an Personalentscheidungen: Beteiligung bei der Einstellung, Beschäftigung

    und Weiterentwicklung schwerbehinderter Mitarbeiter

  • Barrierefreiheit und Arbeitsbedingungen verbessern: Einsatz für eine

    behindertengerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes

  • Zusammenarbeit mit betrieblichen Akteuren: Enge Abstimmung mit Betriebsrat,

    Personalabteilung und Inklusionsbeauftragten

  • Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen überwachen: Kontrolle der Arbeitgeberpflichten

    nach SGB IX

  • Unterstützung bei finanziellen Hilfen und Förderungen: Beratung zu Möglichkeiten der

    Unterstützung

  • Kampf gegen Benachteiligung und Diskriminierung: Schutz schwerbehinderter

    Arbeitnehmer vor Mobbing und ungerechter Behandlung

  • Konfliktlösung im Betrieb: Vermittlung und Lösung von Streitfällen

  • Teilnahme an betrieblichen Besprechungen: Aktive Beteiligung bei Themen, die

    schwerbehinderte Menschen betreffen

  • Anhörungsrecht bei Kündigungen: Einbindung in Verfahren zur Beendigung von

    Arbeitsverhältnissen schwerbehinderter Kollegen

  • Fortbildung und Sensibilisierung: Teilnahme an Schulungen und Organisation von

    Awareness-Maßnahmen im Betrieb


Eine starke Stimme für Inklusion und Gerechtigkeit

Die Vertrauensperson nimmt ihre Aufgaben ehrenamtlich wahr und genießt dabei einen besonderen Kündigungsschutz, um ihre Arbeit ungehindert ausführen zu können. Obwohl sie eng mit dem Betriebsrat zusammenarbeitet, hat sie eine eigenständige Stellung im Betrieb.

Wir danken Marcel Jerchow und Maria Willems für ihr Engagement und freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit für mehr Inklusion und Chancengleichheit bei I-SEC.

 
 

Einigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist aufgefallen, dass bei den Stundennachweisen für Januar die Pausenzeiten nach 20 Uhr verrechnet wurden, obwohl die Pausen tatsächlich vor 20 Uhr stattfanden. Diese fehlerhafte Erfassung hat gravierende Auswirkungen auf die Lohnabrechnung, da die Nachtzulagen ab dem 01.01.2025 bereits ab 20 Uhr gelten.


Der Betriebsrat hat das Problem umgehend dem Stationsleiter gemeldet, um sicherzustellen, dass die betroffenen Stundennachweise korrigiert werden. Dank des schnellen Handelns und des Engagements von Thomas Diekmann, Sercan Sahbaz, Sevgi Rosenthal sowie Ismail Kirikoglu konnte die Situation zeitnah geklärt werden. Die notwendigen Korrekturen sind bereits auf dem Weg.


Durch diese Bemühungen wurde sichergestellt, dass die Rechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewahrt bleiben und keine finanziellen Nachteile durch fehlerhafte Abrechnungen entstehen. Der Betriebsrat wird die Umsetzung der Korrekturen weiterhin im Blick behalten, um sicherzustellen, dass die Rechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewahrt bleiben und keine finanziellen Nachteile durch fehlerhafte Abrechnungen entstehen. Der Betriebsrat wird die Umsetzung der Korrekturen weiterhin im Blick behalten, um eine ordnungsgemäße Abrechnung für alle sicherzustellen.


Wir bedanken uns bei allen Beteiligten für ihre Unterstützung und ihr Engagement im Sinne der Belegschaft.

 
 

Im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis 30. Juni 2024 ist es bei einigen Mitarbeitern am Flughafen dazu gekommen, dass sie ausschließlich auf einer einzigen Position eingesetzt wurden – obwohl dies nicht den Vorgaben des Kompetenz-Erhalts entspricht. Diese Situation betrifft Positionen wie die Spurkontrolle, die PKS (Personenkontrollen) sowie die Ausweiskontrolle.


Die Mitarbeiter erlitten durch die Probleme mit dem Kompetenz-Erhalt keine unmittelbaren Nachteile.
Die Mitarbeiter erlitten durch die Probleme mit dem Kompetenz-Erhalt keine unmittelbaren Nachteile.

Warum ist der Kompetenz-Erhalt wichtig?

Der Flughafen argumentiert, dass es zur Aufrechterhaltung der erforderlichen Fachkompetenzen notwendig ist, alle Positionen in regelmäßigen Abständen zu durchlaufen. Dazu gehören beispielsweise die Spurkontrolle, PKS und die Ausweiskontrolle. Wenn Mitarbeiter längere Zeit nur auf einer Position arbeiten, kann dies dazu führen, dass andere Fertigkeiten nicht ausreichend geübt oder aktualisiert werden, was langfristig Sicherheits- und Qualitätsrisiken birgt.


Das Problem: Einseitiger Einsatz auf bestimmten Positionen

Es wurde festgestellt, dass sich der Flughafen nun selbst überprüft, um herauszufinden, welche Mitarbeiter im genannten Zeitraum nur auf Teilpositionen eingesetzt wurden. Die betroffenen Mitarbeiter sind jedoch nicht für diese Situation verantwortlich. Der Fehler liegt auf der Seite des Arbeitgebers, da dieser für die Einsatzplanung und die regelmäßige Rotation der Mitarbeiter zuständig ist.


Einige Mitarbeiter, deren Kompetenzen nach Einschätzung des Arbeitgebers aktuell nicht ausreichend sind, wurden sogar von bestimmten Aufgaben entbunden. Sie dürfen beispielsweise nicht mehr an den Kontrollpositionen arbeiten, sondern sind auf Einweiser-, Passkontroll- oder Ausfahrtpositionen beschränkt. Einige der betroffenen Mitarbeiter wurden sogar nach Dienstplan bezahlt, obwohl sie zu Hause bleiben mussten.


Was passiert mit den betroffenen Mitarbeitern?

Die Mitarbeiter, die durch die Probleme mit dem Kompetenz-Erhalt betroffen waren, wurden an Positionen eingesetzt, bei denen ihre Kompetenzen nicht infrage gestellt wurden, wie beispielsweise an Einweiser- oder Kontrollpositionen. Einige Mitarbeiter blieben zu Hause und erhielten trotzdem ihr volles Gehalt. Diese Verteilung der Aufgaben wurde fair unter den betroffenen Kollegen geregelt, um eine ausgewogene Belastung sicherzustellen.


Entlastung durch notwendige Schulungen

Nach den erforderlichen Schulungen werden alle Mitarbeiter wieder voll einsatzfähig sein, sodass bald eine komplette Besetzung aller relevanten Positionen am Flughafen sichergestellt ist.


Wer trägt die Verantwortung?

In dieser Situation ist klar, dass die Verantwortung beim Arbeitgeber liegt. Die Mitarbeiter haben sich nach Dienstplan und Einsatzvorgaben gerichtet und können nicht dafür verantwortlich gemacht werden, dass ihnen bestimmte Positionen vorenthalten wurden. Dies ist eine organisatorische Fehlentscheidung, für die der Arbeitgeber haften muss.


Wie geht es jetzt weiter?

Die Frage ist, wie der Arbeitgeber sicherstellen will, dass:

·       Alle betroffenen Mitarbeiter rechtzeitig ihre Kompetenzen auffrischen können.

·       Eine faire und transparente Planung erfolgt, die solche Fehler in Zukunft vermeidet.

·       Den betroffenen Mitarbeitern keine beruflichen oder finanziellen Nachteile entstehen.


Was fordert der Betriebsrat?

Der Betriebsrat sieht diese Problematik als wichtiges Thema an und setzt sich dafür ein, dass:


1.    Eine lückenlose Aufklärung darüber erfolgt, wie es zu dieser Fehlplanung kommen konnte.

2.    Die betroffenen Mitarbeiter keine Nachteile erleiden und gegebenenfalls Schulungen oder Nachholtermine angeboten werden, um den Kompetenz-Erhalt sicherzustellen.

3.    Klare Einsatzrichtlinien geschaffen werden, die sicherstellen, dass solche Fehler in Zukunft vermieden werden.


Der Kompetenz-Erhalt ist essenziell, aber die Verantwortung dafür liegt eindeutig beim Arbeitgeber. Mitarbeiter können nicht für eine mangelhafte Einsatzplanung zur Rechenschaft gezogen werden. Der Betriebsrat wird weiterhin im Interesse der Mitarbeiter darauf drängen, dass diese Situation aufgearbeitet wird und gerechte Lösungen gefunden werden.


Es ist wichtig zu betonen, dass, selbst wenn betroffene Mitarbeiter aufgrund der Einsatzplanung zu Hause bleiben müssen, sie dennoch vollständig vom Arbeitgeber bezahlt werden. Dies liegt daran, dass das Verschulden eindeutig auf der Seite des Arbeitgebers liegt und nicht aufseiten der Arbeitnehmer. Die Mitarbeiter haben nach Dienstplan gehandelt und können für die Fehlplanung keine Verantwortung tragen.

 
 
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